Gesetzlich Versicherte

Seit dem 01.01.2021 nehmen wir  an der vertragsärztlichen Versorgung teil, d.h. die Kosten für die von uns angebotene ambulanten Psychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Die seit April 2017 in Kraft getretenen neuen Psychotherapierichtlinien ermöglichen den Versicherten, ein zeitnahes diagnostisches Erstgespräch zu erhalten, bei dem der Therapiebedarf und die Indikation für eine Therapie festgestellt werden.

 

Diese sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde ist sogar Voraussetzung für die Einleitung einer ambulanten Psychotherapie.

 

Bei der Suche nach einem Erstgespräch unterstützt Sie die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes (in Schleswig-Holstein ist dies die KVSH).

Privat Versicherte

Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie vor Aufnahme der Therapie mit Ihrer Krankenkasse / Beihilfestelle die Kostenübernahme klären. Die an Sie gerichtete Rechnung können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Privatzahler

erhalten eine private Rechnung.

Hier finden Sie uns

Albert-Mahlstedt-Str. 30

23701 Eutin

Kontakt

Die entsprechenden Telefonnummern der Kollegen finden Sie unter dem Stichwort "Kontakt"