Seit dem 01.01.2021 nehmen wir an der vertragsärztlichen Versorgung teil, d.h. die Kosten für die von uns angebotene ambulanten Psychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die seit April 2017 in Kraft getretenen neuen Psychotherapierichtlinien ermöglichen den Versicherten, ein zeitnahes diagnostisches Erstgespräch zu erhalten, bei dem der Therapiebedarf und die Indikation für eine Therapie festgestellt werden.
Diese sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde ist sogar Voraussetzung für die Einleitung einer ambulanten Psychotherapie.
Bei der Suche nach einem Termin für ein solches Erstgespräch unterstützt Sie die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes (in Schleswig-Holstein ist dies die KVSH).